ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

I. Begriffsbestimmung und Geltungsbereich

1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB genannt) gelten für alle zwischen dem Auftraggeber und dem Dienstleister salt & content, Fabian Wahl, Adlerweg 13, 44267 Dortmund, (im folgenden Auftragnehmer) geschlossenen Verträge, durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen, Leistungen und sonstige Dienste.

2. Wenn der Auftraggeber den AGB widersprechen will, ist dieses schriftlich binnen drei Werktagen zu erklären. Abweichenden Geschäftsbedingungen des Auftraggebers wird hiermit widersprochen. Die AGB des Auftraggebers haben nur Gültigkeit, soweit der Auftragnehmer sie schriftlich anerkannt hat.

3. Die AGB gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung auch ohne ausdrückliche Einbeziehung auch für alle zukünftigen Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen des Auftragnehmers, sofern nicht ausdrücklich abweichende Regelungen getroffen werden.

II. Vertragsgegenstand und Vertragsschluss

1. Allgemeine Angebote sind freibleibend und unverbindlich.

2. Ein Auftrag an den Auftragnehmer gilt als erteilt, wenn nach einem Angebot des Auftragnehmers der Auftrag ausdrücklich schriftlich erteilt und/oder das Angebot schriftlich bestätigt und/oder in beiderseitigem Einverständnis mit der Durchführung der Arbeiten begonnen wurde. Für die Wahrung der Schriftform ist im Rahmen der gesamten Vertragsbeziehung stets eine Erklärung via E-Mail ausreichend. Fernmündliche Vereinbarungen sind schriftlich zu bestätigen. Sofern der Auftragnehmer Gesprächsprotokolle an den Auftraggeber übersendet, gilt deren Inhalt als verbindlich, wenn der Auftraggeber nicht unverzüglich widerspricht.

3. Mit der Annahme des erteilten Auftrags im Sinne des Absatzes 2 kommt ein Vertrag zustande.

4. Der Gegenstand des Vertrags richtet sich nach den jeweiligen einzelvertraglich getroffenen Vereinbarungen. Es werden keine Leistungen geschuldet, die darüber hinausgehen. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die vertragsgegenständlichen Leistungen einseitig zu ändern.

5. Aktualisierungen und Änderungen von Angeboten und Aufträgen werden von beiden Parteien schriftlich festgelegt und als Zusatzvereinbarung Bestandteil der Vertragsbeziehung.

6. Mehraufwand, der auf Grund vom Auftraggeber veranlassten Änderungen entsteht, wird als zusätzliche Leistung nach dem vereinbarten geltenden Stundensatz abgerechnet.

7. Bei besonderem Bedarf ist der Auftragnehmer berechtigt, Leistungen von Dritten, die zur Durchführung der Produktion eingekauft werden müssen, im Namen und für Rechnung des Kunden in Auftrag zu geben. Die Geschäftsbeziehung besteht in diesen Fällen weiterhin ausschließlich zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

8. Bei Stornierung des Auftrags unter einer Frist von 8 Tagen vor Auftragsbeginn fallen 50% der Honorare und 100% der Fremdkosten an.

III. Vertragsdauer

1. Dieser Vertrag endet grundsätzlich durch Erfüllung der vereinbarten Leistungen, durch Ablauf der vereinbarten Laufzeit oder durch Kündigung.

2. Soweit ein Auftrag die Durchführung regelmäßig wieder auftretender Leistungen umfasst und keine ausdrückliche Befristung vereinbart wird, gilt der Auftrag als unbefristet erteilt. Der Auftrag kann mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende von jedem Vertragspartner in Schriftform gekündigt werden.

IV. Termine und Lieferfristen

1. Termine und Lieferfristen sind grundsätzlich unverbindliche Orientierungshilfen. Davon ausgenommen sind Fälle, bei denen Termine ausdrücklich schriftlich als fix vereinbart worden sind.

2. Der Auftragnehmer haftet nicht für Lieferverzögerungen, die darauf beruhen, dass der Auftraggeber erforderliche Mitwirkungspflichten unterlässt.

3. Kommt der Auftraggeber in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so ist der Auftragnehmer berechtigt, den insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.

V. Aufklärungs- und Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

1. Die Geschäftspartner verpflichten sich zu kooperativer, zielgerichteter Zusammenarbeit.

2. Der Auftraggeber sorgt dafür, dass die organisatorischen Rahmenbedingungen bei Erfüllung des Auftrages an seinem Geschäftssitz ein möglichst ungestörtes, dem raschen Fortgang des Prozesses förderliches Arbeiten erlauben.

3. Der Auftraggeber wird den Auftragnehmer auch über vorher durchgeführte und/oder laufende Beratungen – auch auf anderen Fachgebieten – umfassend informieren.

4. Der Auftraggeber sorgt dafür, dass dem Auftragnehmer auch ohne dessen besondere Aufforderung alle für die Erfüllung und Ausführung des Auftrages notwendigen Unterlagen zeitgerecht vorgelegt werden und ihm von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung des Auftrages von Bedeutung sind. Dies gilt auch für alle Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit des Auftragnehmers bekannt werden.

5.Der Auftraggeber sorgt dafür, dass seine Mitarbeiter und die gesetzlich vorgesehene und gegebenenfalls eingerichtete Arbeitnehmervertretung bereits vor Beginn der Tätigkeit des Auftragnehmers von dieser informiert werden.

6. Erkennt der Auftraggeber, dass eigene Angaben und Anforderungen fehlerhaft, unvollständig, nicht eindeutig oder nicht durchführbar sind, hat er dies und die ihm erkennbaren Folgen dem Auftragnehmer unverzüglich mitzuteilen.

7. Die Bereitstellung von Inhalten durch den Auftraggeber erfolgt unter Beachtung etwaiger Schutzrechte Dritter und der gesetzlichen Bestimmungen. Der Auftraggeber hält dem Auftragnehmer von jedweden Ansprüchen Dritter frei, die wegen Verletzung von Rechten Dritter oder gesetzeswidrigen oder vertragswidrigen Verhaltens des Auftraggebers gegen den Auftragnehmer geltend gemacht werden können.

8. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die gelieferten Entwürfe, Texte, Konzepte oder sonstige erbrachte Leistungen nach Fertigstellung und entsprechender Mitteilung durch den Auftragnehmer inhaltlich zu prüfen und schriftlich freizugeben (Endabnahme). Bleibt eine solche Freigabe auch auf Anforderung des Auftragnehmers aus und erfolgt auf die Anforderung innerhalb von 7 Tagen keine Reaktion des Auftraggebers, gilt die Endabnahme als stillschweigend erfolgt, vorausgesetzt, das Arbeitsergebnis entspricht im Wesentlichen den Vereinbarungen. Soweit Abgabe- und/ oder Lieferfristen einzuhalten sind, hat eine Freigabe unverzüglich zu erfolgen. Wird das gelieferte Werk oder die überlassenen Daten, Dateien und sonstige Leistungen des Auftragnehmers vom Auftraggeber verwendet, gilt die tatsächliche Nutzung ebenso als stillschweigend erteilte Endabnahme.

9. Die Überprüfung der rechtlichen Zulässigkeit der Dienstleistung (insbes. Datenschutz-, Wettbewerbs-, Kennzeichen-, Lebensmittel- u. Arzneimittelrecht) wird vom Auftragnehmer nur geschuldet, wenn diese ausdrücklich Gegenstand des Auftrags ist. Beauftragt der Auftraggeber den Auftragnehmer mit diesen Leistungen, trägt er die hierdurch entstehenden Gebühren und Kosten des Aufragnehmers und Dritter (Rechtsanwalt, Behörden u. a.) zu marktüblichen Konditionen, sofern nichts Abweichendes vereinbart wird.

10. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, die in der Dienstleistung wie Reinzeichnungen, Webdesigns, Text, Foto, Film oder Social Media Beitrag u.ä. enthaltenen, vom Auftraggeber vor- oder freigegebenen Sachaussagen über Produkte und Leistungen des Auftraggebers auf ihre Richtigkeit zu überprüfen. Der Auftraggeber übernimmt mit der Freigabe der Arbeiten die Verantwortung für die Richtigkeit von Inhalt, Bild, Ton und Text.

VI. Vergütung und Fälligkeit

1. Sämtliche Leistungen des Auftragnehmers sind, vorbehaltlich einer ausdrücklichen schriftlichen anderweitigen Vereinbarung, kostenpflichtig. Die Höhe der Vergütung bestimmt sich nach den individuell getroffenen Vereinbarungen. Sofern für eine Leistung keine Vergütung bestimmt ist, gelten die zum Zeitpunkt der Beauftragung gültigen Preislisten des Auftragnehmers.

2. Vom Kunden in Auftrag gegebene Gestaltungsvorschläge oder Konzeptionen sind eigenständige Leistungen, die zu vergüten sind.

3. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Vorschusszahlungen zu verlangen. 50 Prozent des Auftragsvolumens wird sofort nach Auftragserteilung als Abschlag in Rechnung gestellt und fällig.

4. Der Auftragnehmer ist ferner berechtigt, nach Erbringung einer abnahmefähigen Teilleistung Zwischenrechnungen zu stellen.

5. Mehr- oder Zusatzleistungen sind gesondert zu vergüten.

6. Sämtliche Preise sind Nettopreise zzgl. MwSt.

7. Zahlungen sind nach Rechnungserstellung innerhalb von 14 Tagen zur Zahlung fällig.

8. Der Auftraggeber kommt auch ohne eine Mahnung des Auftragnehmers in Verzug, wenn er die Zahlung nicht innerhalb von 14 Tagen nach Fälligkeit der Rechnung vornimmt. In diesem Fall ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe des gesetzlichen Zinssatzes zu fordern. Zusätzlich wird ab der dritten Mahnung eine Mahnkostenpauschale i.H.v. 10,00 € zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer fällig.

9. Wenn der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen nicht pünktlich nachkommt, kann der Auftragnehmer nach Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen.

10. Wenn der Auftraggeber bereits erteilte Aufträge unberechtigt ändert, storniert oder abbricht, hat er die bis dahin durchgeführten Leistungen des Auftragnehmers zu vergüten. Für den Teil der noch nicht erbrachten Leistungen kann der Auftragnehmer die vereinbarte bzw. zu erwartende Vergütung abzüglich der ersparten Aufwendungen in Rechnung stellen. Alle angefallenen Kosten und Auslagen sind zu ersetzen. Ferner ist der Auftragnehmer von Ansprüchen Dritter freizustellen. Die Geltendmachung weiterer Schäden wird dadurch nicht ausgeschlossen.

VII. Aufwendungen

1. Jede Partei trägt die Kosten für Porto, Telefon und Fax, die ihr aus dem Geschäftsverkehr mit der anderen Seite erwachsen.

2. Durch den Auftrag anfallende Kosten und Auslagen (z.B. Gebühren für Programme, Apps, kostenpflichtigen Versionen von sozialen Netzwerken, Werbemaßnahmen, Material- und Laborkosten, Anwaltskosten, Kurierkosten, Farbkopien und Farbausdrucke, Modellhonorare, Kosten für erforderliche Requisiten, Reisekosten, erforderliche Spesen etc.) sind nicht im Honorar enthalten und gehen zu Lasten des Kunden.

3. Reisekosten des Auftragnehmers und beteiligter Dienstleister werden dem Auftraggeber wie folgt berechnet:

– Fremdkosten: nach Belegen,

– Stundenaufwand: siehe aktuelle Standardpreisliste,

– Reisekosten im eigenen Pkw: 0,50 Euro/km.

VIII. Urheber- und Nutzungsrecht

1. Der Auftraggeber erkennt an, dass es sich bei den erstellten Reinzeichnungen, Webdesigns, Texten, Fotos, Filmen, Social-Media-Beiträgen und Konzepten um urheberrechtlich geschützte Werke handelt. Die im folgenden aufgeführten Vereinbarungen hinsichtlich der Nutzung der durch den Auftragnehmer geleisteten Arbeiten gelten des weiteren unbeachtet eines bestehenden urheberrechtlichen Schutzes oder sonstiger bestehender Schutzrechte für sämtliche Leistungen zwischen den Parteien (inter partes) als verbindlich vereinbart.

2. Die Nutzungsrechte gehen auf den Auftraggeber erst nach vollständiger Bezahlung über. Das überlassene Material bleibt Eigentum des Auftragnehmers, und zwar auch in dem Fall, dass Schadensersatz hierfür geleistet wird.

3. Der Auftraggeber erwirbt grundsätzlich nur ein einfaches, nicht-exklusives Nutzungsrecht zur einmaligen Verwendung. Das Nutzungsrecht gilt räumlich und inhaltlich uneingeschränkt (kein TV) für drei Jahre ab Lieferdatum. Veröffentlichungen im Internet oder die Einstellung in digitale Datenbanken sind vorbehaltlich anderweitiger Vereinbarungen zeitlich begrenzt auf die Dauer der Veröffentlichungszeiträume des entsprechenden bzw. eines vergleichbaren Printobjektes. Jede erweiternde Nutzung bedarf der Zustimmung des Auftragnehmers und ist gesondert zu vergüten.

4. Ausschließliche Nutzungsrechte, medienbezogene oder räumliche Exklusivrechte oder Sperrfristen sowie zeitliche Erweiterungen über die vereinbarten drei Jahre hinaus müssen gesondert vereinbart werden und bedingen einen Aufschlag von mindestens 100 % auf das jeweilige Grundhonorar.

5. Mit der Lieferung wird lediglich das Nutzungsrecht übertragen für die einmalige Nutzung der erstellten Reinzeichnungen, Webdesigns, Texte, Fotos, Filme, Social-Media-Beiträge und Konzepte  zu dem vom Auftraggeber angegebenen Zweck und in der Publikation und in dem Medium oder Datenträger, welche/-s/-n der Auftraggeber angegeben hat oder welche/-s/-r sich aus den Umständen der Auftragserteilung ergibt.

6. Jede über Ziffer 3. hinausgehende Nutzung, Verwertung, Vervielfältigung, Verbreitung oder Veröffentlichung ist honorarpflichtig und bedarf der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung des Auftragnehmers. Das gilt insbesondere für:
– eine Zweitverwertung oder Zweitveröffentlichung, insbesondere in Sammelbänden, produktbegleitenden Prospekten, bei Werbemaßnahmen oder bei sonstigen Nachdrucken, jegliche Bearbeitung, Änderung oder Umgestaltung des Bildmaterials,
– die Digitalisierung, Speicherung oder Duplizierung des Materials auf Datenträgern aller Art (z. B. magnetische, optische, magnetooptische oder elektronische Trägermedien wie CD-ROM, DVD, Festplatten, Arbeitsspeicher, Mikrofilm etc.), soweit dieses nicht nur der technischen Verarbeitung und Verwaltung des Materials gem. Ziff. III 5. AGB dient,
– jegliche Vervielfältigung oder Nutzung der gelieferten Leistungen auf digitalen Datenträgern, jegliche Aufnahme oder Wiedergabe der Bilddaten im Internet oder in Online-Datenbanken oder in anderen elektronischen Archiven (auch soweit es sich um interne elektronische Archive des Kunden handelt),
– die Weitergabe der digitalisierten Leistungen im Wege der Datenfernübertragung oder auf Datenträgern, die zur öffentlichen Wiedergabe auf Bildschirmen oder zur Herstellung von Hardcopies geeignet sind.

7. Dem Auftraggeber ist es untersagt, die Nutzungsrechte ohne Zustimmung des Auftragnehmers auf Dritte (dazu zählen auch andere Agenturen/Dienstleister) zu übertragen, auch nicht auf andere Konzern- oder Tochterunternehmen. Jegliche Nutzung, Wiedergabe oder Weitergabe der gelieferten Leistungen sind nur gestattet bei schriftlicher Zustimmung und unter der Voraussetzung der Anbringung des vom Auftragnehmer vorgegebenen Urhebervermerks in zweifelsfreier Zuordnung zum jeweiligen Produkt (Film, Bild, Design etc.).

8. Es ist dem Auftraggeber untersagt, die Entwürfe, Konzepte und sonstigen Arbeiten des Auftragnehmers im Original oder bei der Reproduktion teilweise oder vollständig zu verändern, nachzuahmen, oder als Vorlage zu nutzen.

9. Veränderungen der Werke durch Foto-Composing, Montage oder durch elektronische Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftragnehmers und nur bei Kennzeichnung mit [M] gestattet. Auch darf das Werk nicht abgezeichnet, nachgestellt fotografiert oder anderweitig als Motiv benutzt werden.

10. Der Auftragnehmer ist bei jeder Vervielfältigung, Verbreitung, in den Verkehrbringung, Ausstellung, öffentlicher Wiedergabe oder anderweitiger öffentlicher Zugänglichmachung in angemessener Art und Weise und unmittelbarer Nähe als Urheber zu nennen.

11. Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung dafür, dass bezüglich der von ihm gelieferten Produktionen, Beiträge und Arbeitsergebnisse keine Rechte Dritter bestehen.

12. Der Auftragnehmer darf  auch bei Übertragung der ausschließlichen (exklusiven) Nutzungsrechte die von ihr konzipierten Werke zeitlich unbeschränkt zur Eigenwerbung nutzen.

13. Nutzungsrechte für vom Auftraggeber abgelehnte oder nicht ausgeführte Entwürfe bleiben beim Auftragnehmer. Dies gilt auch und gerade für Leistungen, die nicht Gegenstand besonderer gesetzlicher Rechte, insbesondere des Urheberrechts, sind.

IX. Haftung

1. Der Auftragnehmer haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht).

2. Die Haftung ist im Falle leichter Fahrlässigkeit summenmäßig beschränkt auf die Höhe des vorhersehbaren Schadens, mit dessen Entstehung typischerweise gerechnet werden muss.

3. Nach erfolgter Abnahme (Teil-/ Endabnahme) scheidet eine Haftung für etwaige Unrichtigkeiten z.B. bzgl. Bild, Text, Interpunktion etc. aus. Ein etwaiges Nacherfüllungsrecht erlischt.

4. Der Auftraggeber  ist verpflichtet, dem Auftragnehmer sämtliche erforderlichen Informationen und Daten rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Dies umfasst insbesondere alle Informationen zu rechtlichen Vorgaben eine Website und die von dem Auftragnehmer zu erstellenden Designs (z.B.Logos) sowie alle juristischen Texte (z.B. Impressum und Datenschutzerklärung) und eventuell Inhalten entgegenstehende Urheber- oder Markenrechte. Die rechtlichen Anforderungen, insbesondere jene den Datenschutz betreffend, an Websites und Designs können nur von einem Rechtsanwalt beurteilt und vorgegeben werden. Die Überprüfung, Einhaltung und Einpflegung rechtlicher Anforderungen ist nicht Gegenstand des Auftrages. Vor der Veröffentlichung sollte der Auftraggeber eine anwaltliche Schlussprüfung durchführen lassen.

5. Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Rechten abgebildeter oder genannter Kennzeichen (Marken, Firmen Geschmacksmuster), Personen oder Objekte. Dies schließt die Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung mit ein.

6. Der Auftraggeber ist für von ihm zur Verfügung gestellte Inhalte verantwortlich. Diese Verantwortlichkeit richtet sich nach den allgemeinen Gesetzen und den Bestimmungen, insbesondere den Haftungsbestimmungen dieser Vereinbarung. Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von allen Verpflichtungen frei, die Dritte aufgrund einer Verletzung dieser Verantwortlichkeit des Auftraggebers gegenüber dem Auftragnehmer geltend machen. Darüber hinaus ist es dem Auftragnehmer im Falle einer Verletzung der Pflicht des Auftraggebers gemäß vorstehenden Sätzen gestattet, die Nutzung der Inhalte zu verhindern.

7. Für mangelhafte Leistungen eingeschalteter Fremdunternehmen wird keine Haftung übernommen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, dem Auftraggeber etwaige Ansprüche aus Gewährleistungsrecht gegen Dritte abzutreten.

X. Schlussbestimmungen

1. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen dem Auftraggeber, wenn er Kaufmann ist, und dem Auftragnehmer ist der Sitz des Auftragnehmers.

2. Anwendbar ist nur das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des deutschen Internationalen Privatrechts.5